Allgemeine Geschäftsbedingungen






Es gelten die nachfolgenden Regelungen:

1. Das Training kommt durch buchen eines Zeitslots rechtsverbindlich zustande.

2. Kann der Kunde infolge nachzuweisender Krankheit oder Verletzung oder wegen nachzuweisender, vorher nicht abstellbarer dienstlicher Verhinderung den Termin nicht einhalten, so entfälltdieserTermin. Ein Recht auf einen Ersatztermin besteht nur bei wöchentlicher Buchung. Der Kunde ist zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet.

3. Haftung:
Francisco Hochwald übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen u/o Verlust von Gegenständen des Kunden im Zusammenhang mit dem Training, seiner Vor- und Nachbereitung bzw. der Auswertung.FürGesundheitsschäden des Kunden, die dieser aufgrund fehlerhafter Trainingsplanung oder -durchführung erleidet, haftet Francisco Hochwald nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

4. Sporttauglichkeit:
Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss derKundeunaufgefordert mitteilen.
Der Kunde versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Stellen sich solche während der Laufzeit ein, sind sie vom Kundenunaufgefordertunverzüglich mitzuteilen.

5. Trainingszubehör:
Francisco Hochwald informiert vor jedem Training über dessen Inhalt. Der Kunde hat geeignete Trainingskleidung selbst zu stellen inkl. Wechselkleidung, Hygieneutensilien etc.

Trainingsgeräte oder -hilfsmittel stellt Francisco Hochwald.

Soweit Training innerhalb eines Fitness-Studios durchgeführt wird, sind die dafür evtl. zu zahlenden Nutzungsentgelte mit den Entgelten des Vertrages abgegolten.

6. Sport zuhause:
Wünscht der Kunde, oder empfiehlt Francisco Hochwald die Durchführung des Trainings oder einzelner Trainingsteile zuhause beim Kunden oder an dessen Arbeitsstelle, schafft der Kunde diedafürerforderlichen Voraussetzungen. Damit sind vor allem die etwaigen Erlaubnisse hierzu, aber auch das ausreichende Platzangebot gemeint.

7. Außentermine:
Außentermine finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt; sie können nach pflichtgemäßen Ermessen nur von Francisco Hochwald abgesagt werden.
Für die wettergemäße Trainingsbekleidung inkl. etwaiger Wechselwäsche ist der Kunde verantwortlich.

8. Dokumentation.
Francisco Hochwald führt über jede Trainingseinheit des Kunden eine Trainingsdokumentation, die den wesentlichen Verlauf und etwaige Besonderheiten des Trainings enthält. Sie bildet dieGrundlagespäterer Auswertungen.

9. Preise:
Es gelten die vor dem Training vereinbarten Preise. Das Erstgespräch, sowie das Probetraining sind immer kostenfrei.
Die Entgelte sind für jedes Training vorher zu überweisen bzw. spätestens unmittelbar vor Trainingsbeginn in bar an Francisco Hochwald zu zahlen. Erfolgt keine (rechtzeitige) ZahlungvorTrainingsbeginn, übt Francisco Hochwald sein vertragliches Zurückbehaltungsrecht aus und kann seine Aufwendungen für Anreise, Trainingsvorbereitung, Materialstellung etc. erstattet verlangen.Verzugtritt ohne Mahnung ein, sobald das in den Rechnungen von Francisco Hochwald angegebene Zahlungsziel überschritten ist. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Francisco Hochwald sie innerhalbderZahlungsfrist als Umsatz auf seinem Konto gutgeschrieben bekommen hat. Im Verzug befindliche Beträge sind mit 10%-Punkten p.a. zu verzinsen. Etwaige Mahnungen von Francisco Hochwald sind pauschalmit5,- € je Mahnung zu erstatten.

10. Kündigung:
a) Der Vertrag endet mit Auslaufen seiner Dauer, eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
b) Der Vertrag kann beiderseits außerordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn es dem jeweils anderen Vertragspartner aus Gründen, die in der Person oder im Verhalten des anderenVertragspartnersliegen, unzumutbar geworden ist, am Vertrag festgehalten zu werden. Ein solcher Grund ist z.B. seitens Francisco Hochwalds das Überbelasten des hierauf hinweisenden Kunden oderseitens des Kunden dasschuldhafte Nichtzahlen der Trainingsvergütung länger als 1 Kalenderwoche ab Fälligkeit.